Allgemeine Hallenordnung der Sporthallen der Stadt Rudolstadt

  1. Die Nutzung der Sporthalle ist nur zu den im Hallennutzungsplan festgelegten Zeiten gestattet.
  2. Die Sporthalle (Sanitärbereich) kann 15 Minuten vor Trainingsbeginn betreten und muss 30 Minuten nach Trainingsende verlassen werden. Zu Wettkämpfen verdoppeln sich diese Zeiten.
  3. Die Sporthalle ist nur in sauberen Turnschuhen, die eine helle abriebfeste Sohle haben, zu betreten. Straßenschuhe gehören in die dazu vorgesehenen Regale. Das gilt auch für Sportschuhe, die der Sportler vor der Sporthalle trug. 
  4. Die Sportflächen sind nur unter Aufsicht des Sportlehrers/Trainers zu betreten. Sport darf außschließlich unter unter Anleitung eines autorisierten, vorher benannten Übungsleiters getrieben werden. 
  5. Im Trainings- und Wettkampfbetrieb können die Sportler alle festen und beweglichen Sportgeräte, die zu der entsprechenden Einrichtung gehören, verwenden. Ausgenommen hiervon sind schnell verschleißende Kleingeräte, wie Bälle usw. Die Sportgeräte, deren Auf- und Abbau durch die Sportler erfolgt, sind nach der Benutzung in den vorgesehenen Räumlichkeiten abzustellen.
  6. Das Einnehmen von Speisen und Getränken auf der Sportfläche der Sporthalle ist verboten.
  7. Die Sportlehrer/Trainer müssen gewährleisten, daß die sanitären Anlagen nach dem Trainings-und Wettkampfbetrieb sauber verlassen werden.
  8. Alle technischen Bedienungselemente, wie Lüftung, Fensteröffner, Beleuchtung, Trennvorhänge dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden.
  9. Schülern ist das Betreten des Sportlehrerzimmers und der Geräteräume nur auf Anweisung und unter Aufsicht eines Sportlehrers/Trainers gestattet.
  10. Die Hallenwarte nehmen für die Stadt Rudolstadt das Hausrecht wahr. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
  11. Die Übungsgruppen sind verpflichtet, sich in das ausliegende Nutzerbuch einzutragen.
  12. Der Nutzer ist verpflichtet, vor jeder Benutzung die ordnungsgemäße Beschaffenheit der überlassenen Sportgeräte und Anlagen für den gewollten Zweck durch den verantwortlichen Übungsleiter oder sonstigen Beauftragten zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen und Räume nicht benutzt werden.
  13. Festgestellte Schäden, die während der Nutzung entstehen, sind im Hallennutzungsbuch einzutragen oder unverzüglich dem Hallenwart zu melden. Für Schäden, die nicht im Nutzungsbuch vermerkt sind, haftet der letzte Nutzer vor Bekannt werden des Schadens.
  14. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Rudolstadt an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzer entstehen, es sei denn, die Schädigung fällt in den Verantwortungsbereich der Stadt Rudolstadt.
  15. Mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Einrichtungen und Hilfsmitteln ist pfleglich umzugehen.
  16. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Veranstaltung pünktlich zu beenden und vor dem Verlassen der Sportstätte alle Lichter zu löschen, die Fenster zu schließen und beim Verlassen der Sportstätte die Tür der Sporthalle sowie alle Tore der Umzäunung zu verschließen.
  17. Im Turnhallenbereich sowie in den in den Sanitärbereichen herrscht absolutes Rauchverbot.